Schule München

Trägerverein BiDIBI e.V.

Der BiDIBi e.V. (Bilingualer Deutsch-Italienischer Bildungsverein – Zweisprachiger italienisch-deutscher Kulturverband) ist als Schulträger regulär im Register des italienischen Generalkonsulats München eingetragenen (Konsulardekret 119, 14.12.2020).

Der BiDIBi e.V. wurde 2011 gegründet als gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die italienische Sprache und Kultur in Bayern und Deutschland zu fördern.

Als Träger hat der BiDIBi e.V. im September 2013 in München die Grundschule und im September 2016 das Gymnasium ins Leben gerufen.

Der BiDiBi e.V. ist im Stadtgebiet München vertreten und kooperiert mit den öffentlichen und privaten Schulen in München und angrenzenden Gebieten sowie mit diversen Universitäten: Ludwig-Maximilian-Universität München, Libera Università di Bolzano - Freie Universität Bozen.

In der Eigenschaft als Träger arbeitet der BiDIBi e.V. mit diversen Einrichtungen zusammen: Lyons Club Mediterraneo, Deutsch-Italienische Handelskammer, Caritas, Italienisches Kulturinstitut, ADI Verband der Dozenten für Italienisch), Comites sowie mit zahlreichen deutschen Einrichtungen: Bayerisches Kultusministerium, Schulamt der Stadt München, MB Stelle München Hauptstadt, MB Stelle Oberbayern West, Regierung von Oberbayern, Bezirk von Oberbayern.

Der Vorstand

Die Vorstandsmitglieder sind:

Dr. Patrizia Mazzadi, 1. Vorsitzende

Dr. Patrizia Mazzadi
Dr. Patrizia Mazzadi

Zuständigkeit: Die deutsch-italienische Leonardo da Vinci Schule

Die Zweisprachigkeit und der kulturelle Austausch zwischen Italien und Deutschland haben mein bisheriges Leben charakterisiert. Mit zwanzig Jahren ging ich nach Berlin, wo ich Germanistik und Romanistik studierte. Zu einem späteren Zeitpunkt vertiefte ich meine Studien, dank des Stipendiums der FU, mit der Promotion auf dem Gebiet Sprache und Literatur des deutschen Mittelalters. Ich habe verschiedene literarische Übersetzungen aus dem Mittelhochdeutschen ins Italienische veröffentlicht und hatte Gelegenheit bei meinen zahlreichen und langen Aufenthalten in Deutschland die deutsche Kultur mit ihren vielen Facetten kennenzulernen.

Es war dieser besondere persönliche und berufliche Werdegang, der mich im ständigen Gleichgewicht zwischen Deutschland und Italien sah, der mich dazu bewegte mit einer Gruppe hoch motivierter Gleichgesinnter den gemeinnützigen Verein BiDIBi e.V. zu gründen. Der Verein spiegelt verschiedene wichtige Aspekte wider, die mein Dasein charakterisieren: Es vereint in der Tat sowohl das soziale als auch das kulturelle Engagement.

Besonders stolz ist der Verein auf die Gründung der bilingualen deutsch-italienischen Schule „Leonardo da Vinci“, eine Herausforderung, die mir besonders am Herzen liegt.

Raoul Cadeddu Dessalvi, 2. Vorsitzender

Ruggero Coda
Raoul Cadeddu Dessalvi

Zuständigkeiten: Projekte und Initiativen zur Verbreitung und Förderung der italienischen Sprache und Kultur in der Welt

Seit jeher bin ich der festen Überzeugung, dass die Bildung eine Ausgangsbasis für das Entstehen einer besseren Welt darstellt. In diesem Sinne ist die bilinguale deutsch-italienische Leonardo da Vinci Schule ein Vorreitermodell in Bezug auf die Anforderungen unserer modernen multikulturellen Realität. Es wäre wunderbar, zur Verbreitung und Anwendung dieses Modells auch auf andere Orte und Kulturen einen Beitrag zu leisten.
Ich bin in Cagliari geboren und aufgewachsen. An der dortigen Universität habe ich den MA-Abschluss als Maschinenbauingnieur gemacht. Seither bin ich in der Automobilbranche für marktführende Zulieferer tätig. Mit der Zeit übernahm ich verantwortliche Positionen in den Bereichen Technik, Project Management und Vertrieb. Derzeit bin ich bei Hitachi Automotive Systems in verantwortlicher Position im Segment Handel für einen weltweit führenden Partner zustandig. Außerdem habe ich die Leitung des Project Managements für alle Projekte im Segment Chassis Control (Brems-, Lenk-, Kraftübertragungs und Radaufhängungssysteme) auf europäischer Ebene. Ich interessiere mich für Fremdsprachen, Reisen und Lesen. Seit langem setze ich mich im sozialen Bereich ein und bin Mitglied im Beirat und Vorstand einer bedeutenden internationalen Organisation für wohltätige und kulturelle Zwecke. Meine Kompetenzen in den Bereichen Management und Organisation sowie mein soziales Engagement möchte ich gerne im BiDIBi zur Verfügung stellen.

Rüdiger Behmel, Finanzvorstand

Nicole Caimi
Rüdiger Behmel

Aufgewachsen bin ich mit 3 Geschwistern als Kind von Entwicklungshelfern in Ländern wie Tunesien, Ruanda, Kenya und Haiti. Uns wurde der Multikulturalismus praktisch in die Wiege gelegt. Die Grundschule besuchte ich mit meinen Geschwistern in einer von europäischen Eltern selbst organisierten Schule, in der in einem Klassenraum von einem Lehrer, ca. 6-8 Kinder in den Klassen eins bis vier unterrichtet wurden. Ab der 5. Klasse wurden wir per Fernschule von unserer Mutter betreut. Erst zur 12. Klasse kamen meine Schwester und ich zurück nach Deutschland um das Abitur am Clara-Schumann-Gymnasium in Lahr im Schwarzwald zu absolvieren.
Das Studium der Sozioökonomie trieb mich nach Augsburg und nach beruflichen Stationen bei HIPP, Siemens und Techmar Communication begann ich 2004 mit der Selbständigkeit.
Jetzt bin ich Geschäftsführer des von mir vor 15 Jahren gegründeten Unternehmens welches ich vor 2015 an die Ströer-Dialog GmbH veräußert haben. Zusätzlich bin ich Member of the Board und Mitgründer von WaterShed Monitoring Inc., einem Anbieter für technologiebasierte Lösungen zur Erfassung und Analyse von Wasserqualitätsdaten mit Sitz in Quebec, Kanada und Strassbourg, Frankreich.
Ich bin politisch engagiert und ich bin Mitglied bei Amnesty International und beim BUND. Die Erziehung von unseren Eltern, deren Tätigkeit in der sogenannten 3. Welt und die Erfahrungen und Eindrücke, die wir beim Aufwachsen in diesen Ländern gesammelt haben, prägen auch das soziale Denken und Engagement von meinen Geschwistern und mir. Daher kann ich mit den Grundsätzen des BiDIBi e.V. voll identifizieren.
Mit meiner kanidischen, italienisch und polynesischstämmigen Frau habe ich drei Kinder die alle die LdV besuchen. Wir sind der LdV daher bereits seit 2013 eng verbunden und ich bin stolz aktiv an diesem fantastischen Projekt mitwirken zu dürfen.

Der Beirat

Die Mitglieder des Beirates sind:

Michela Bastianini-Hartl

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Michela Bastianini-Hartl

Ich bin in Bologna in einer Familie von Hochschullehrern geboren und aufgewachsen. Nach meinem Universitätsabschluss in Wirtschaftsstatistik machte ich mein Diplom in internationalen Beziehungen und heiratete einen Deutschen. 1995 verließ ich Bologna und lebte in verschiedenen Ländern sowie in Übersee. Seit 2009 bin ich in München ansässig. Ich habe zwei Söhne, die - wenn auch nicht perfekt zweisprachig - in engem Kontakt mit den beiden Kulturen aufwachsen. Ich arbeite Teilzeit in einer Steuerkanzlei, wo ich die Buchhaltung und Gehaltsabrechnungen für italienische Kunden betreue.

Von Anfang an war ich eine große Befürworterin des Leonardo da Vinci Projekts. Ich wurde sofort Mitglied im BiDIBi und versuchte, mit Begeisterung meinen Beitrag im Rahmen meiner beruflichen Fähigkeiten zu leisten. Ich finde, dass nicht nur die zweisprachige Ausbildung ein besonderes Geschenk für diejenigen ist, die davon profitieren können. Während meiner Auslandsaufenthalte konnte ich feststellen, dass eine Schule, die Kindern das Beste aus zwei Kulturen vermittelt, auch eine wichtige soziale Rolle bei der Integration verschiedener Nationalitäten und bei der Förderung von Toleranz und Solidarität nicht nur bei den Kindern, sondern auch bei ihren Eltern und Lehrern spielt.

Gianluca Chiozzi

Gianluca Chiozzi
Gianluca Chiozzi

Ich bin Physiker und seit 1994 in München bei ESO (European Southern Observatory) tätig, einem internationalen Zentrum für astronomische Forschung, das Observatorien entwickelt, baut und betreibt. Eine hervorragende, multikulturelle und mehrsprachige Schulausbildung ist aus meiner Sicht die Basis für die Zukunft unserer Kinder in einem Europa, das immer mehr zusammenwächst und auf einem Planeten, der immer globaler wird. Aufgrund dieser Überzeugung gilt mein Interesse der Erziehung und Pädagogik. Über mehrere Jahre hinweg war ich Mitglied im Pädagogischen Ausschuss der Primär- und Sekundärstufe der Europäischen Schule München.

Für das Projekt zur Gründung einer bilingualen deutsch-italienischen Schule in München setze ich mich mit Begeisterung ein, und zwar seit den Anfängen, als wir – die Initiatoren –noch eine kleine, hochmotivierte und ehrenamtlich tätige Gruppe waren. Mein Ziel ist es, ein erstklassiges Ausbildungsprojekt für Alle zur Verfügung zu stellen. Ein Projekt, in dem die Vorteile von italienischen und bayerischen Schulmodellen sowie die der Europäischen Schule vereint sind.

Hildegard Schulte-Umberg

Hildegard Schulte-Umberg
Hildegard Schulte-Umberg

Ich bin staatlich geprüfte und vereidigte Übersetzerin für die italienische Sprache und langjährige Dozentin am Sprachen & Dolmetscher Institut – SDI München, wo ich auch für die Leitung des Sprachbereichs Italienisch verantwortlich war.

Im Anschluss an mein Studium an der Universität Köln habe ich mehrere Jahre in Italien gelebt und unterrichtet. Dort wurden meine Kinder geboren, deren zweisprachige Erziehung mir von Anfang an ein großes Anliegen war. Auch im Rahmen meiner Lehrtätigkeit wurde ich in meiner Überzeugung bestätigt, dass Mehrsprachigkeit nicht nur für das berufliche Weiterkommen junger Menschen eine große Bereicherung darstellt. Deshalb war ich sofort von der Initiative des BiDIBi e.V. begeistert, in München eine bilinguale deutsch-italienische Schule zu gründen. Als BiDIBi-Mitglied setze ich mich für die Leonardo da Vinci-Schule und deren Weiterentwicklung ein.

Dr. Anna Dalle Mule

Anna Dalle Mule
Dr. Anna Dalle Mule

Guten Tag! Mein Name ist Anna Dalle Mule, ich habe an der Universität Padua Kunstgeschichte studiert und wurde an der Ludwig-Maximilian Universität promoviert. Ich selbst bin zweisprachig und multikulturell aufgewachsen. Als Kind war es nicht immer leicht, sich mit mehreren Kulturen zu konfrontieren und oft empfand ich das als Nachteil. Aber jetzt, als Erwachsene in einer globalisierten Welt und in einem vereinten Europa, erkenne ich voll und ganz das Potenzial einer multikulturellen Erziehung und erziehe deshalb meine Kinder bilingual.

Ich stehe voll hinter dem bilingualen Konzept der Leonardo da Vinci Schule. Deshalb habe ich von Anfang an als Gründungsmitglied des BiDIBi e.V. gerne meinen Beitrag für dieses bedeutende Projekt geleistet.
Ich kann es kaum erwarten, dass meine Kinder diese besondere Schule besuchen werden und den Einsatz all jener nutzen, die an diese außergewöhnliche Initiative glauben und sie unterstützen.

Thomas Fritsch

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Thomas Fritsch

Hallo und Buongiorno!
Als Ehemann einer Italienerin und Vater von fünf Kindern hatte ich in der Vergangenheit mit dem Schulwesen zu tun.
Aufgrund meiner langjährigen Berufstätigkeit als Rechtsanwalt in München und als Vertreter vieler italienischer Mandanten war es mir ein Anliegen, mich in das LdV Projekt mit meiner juristischen Erfahrung einzubringen.
Aus der Erfahrung mit meinen Mandanten weiß ich, dass die Integration im öffentlichen Schulsystem vor allem für jene Familien problematisch werden kann, die aus beruflichen Gründen im Verlauf eines Schuljahres nach München ziehen müssen.

Die LdV Schule fördert deshalb die Zweisprachigkeit vor allem bei Kindern aus Familien mit doppelter Staatsangehörigkeit.
Die Mehrsprachigkeit und die Möglichkeit, kulturelle Vielfalt zu leben und zu lernen, sind heute mehr denn je fundamentale Voraussetzungen in einem vereinten Europa. Deshalb ist die LdV Schule ein überaus bedeutendes Projekt.

Valentina Palmieri

valentina palmieri
Valentina Palmieri

Ich bin in Cagliari geboren und aufgewachsen. In meiner Familie waren die Nächstenliebe und der Dienst am Nächsten schon immer fundamentale Werte. Seit jeher engagiere ich mich in sozialen Bereichen. Meinen Traum, klassische Balletttänzerin zu werden habe ich verwirklicht und diese Tätigkeit 27 Jahre lang ausgeübt. Ich habe drei Jahre in einer privaten Grundschule in Cagliari unterrichtet und 10 Jahre Ballettunterricht gegeben. Gleichzeitig war ich an der juristischen Fakultät der Universität Cagliari immatrikuliert und mein Studium mit einer Arbeit in internationalem Recht gemacht.
Mein Leben verlief in ruhigen Bahnen bis ich den Mann traf, mit dem ich zusammenzuleben beschloss. Nach unserer Hochzeit verschlug es mich nach Deutschland, wo ich mich mit einer Kultur und Gesellschaft auseinandersetzen musste, die sehr unterschiedlich zu dem war, was ich bis dahin kennengelernt hatte. Es war nicht immer einfach, zwei Kinder in einem fremden Land aufzuziehen. Man macht allerdings dabei Erfahrungen und wird sich umso mehr der eigenen Fähigkeiten bewusst.

Von Anfang an hat mich das großartige Projekt der Leonardo da Vinci Schule interessiert. Ich bin von den enormen Möglichkeiten dieser Methode überzeugt. Meine beiden Söhne sind glückliche Schüler des Gymnasiums. Die heitere Umgebung, in welcher sie unterrichtet werden, die große Professionalität der Schulleitung und Lehrkräfte sind wichtige Voraussetzungen für den Weg unserer Kinder im Bi- und Multilinguismus als Grundlagen für die Bildung der Bürger in einer modernen multikulturellen Gesellschaft.

Aufnahmeverfahren

Für die Aufnahme in den Verein BiDIBi e.V. senden Sie bitte das entsprechende Formular und das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben als PDF-Datei an die Adresse info@bidibi.org.

Alle Formulare im Überblick:

Kontakt

www.bidibi.org
info@bidibi.org

Satzung

Vereinssatzung vom 18.01.2011

§ 1 Name, Sitz

  1. Der Verein führt den Namen: Bilingualer Deutsch-Italienischer Bildungsverein München (BiDIBi).
  2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz “e. V.“
  3. Der Sitz des Vereins ist München.

§ 2 Zweck

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Integration italienischer und deutscher Kultur, insbesondere:
  • die Einrichtung und Unterhaltung einer allgemeinbildenden Schule für italienisch- und deutschsprachige Schüler. Die Schule dient dem Ziel, ihren Schülern eine Schulbildung zu ermöglichen, die auf italienische und deutsche Abschlüsse ausgerichtet ist.
  • durch das Angebot von Sprach- und Kulturkursen, um die gegenseitigen Kenntnisse von Sprache und Kultur zu fördern.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf kein Mitglied oder Dritter durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Vergünstigungen begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr dauert vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
  • die Mitgliederversammlung
  • der Beirat
  • der Vorstand

§ 6 Mitgliedschaft sowie Mitgliedsbeiträge und sonstige Zahlungen

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, die den Zweck des Vereins gemäß §2 dieser Satzung fördern und unterstützen.
  2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss.
  4. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.
  5. Die Mitglieder haben einen Jahresbetrag und einen Aufnahmebetrag in Geld zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Dazu hat jedes Mitglied dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht.
  6. Über Erhöhungen oder Kürzungen des Mitgliedsbeitrags, Veränderungen der Zahlungsmodalitäten oder sonstige Zahlungen beschließt die Mitgliederversammlung.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft endet:
durch Austritt
durch Ausschluss aus dem Verein
durch Tod des Mitglieds
durch Verlust der Rechtsfähigkeit des Mitglieds
infolge der Auflösung des Vereins
  • Der Austritt aus dem Verein ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
  • Die Mitgliederversammlung kann den Ausschluss eines Mitglieds mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Der Ausschluss ist gerechtfertigt, wenn das Verhalten eines Mitglieds in grober Weise gegen die Interessen und dem Zweck des Vereins, insbesondere gegen die Satzung verstößt. Der Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann in die Mitgliederversammlung mit Angabe der Gründe zur Tagesordnung eingebracht werden. Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied durch den Vorstand unter Fristsetzung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Vereinsmitglieder haben bei Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge und sonstiger Sonderzahlungen/Einlagen, sofern es sich nicht um verauslagte Beträge handelt.
  • § 8 Mitgliederversammlung

    1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die Mitgliederversammlung muß innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres stattfinden. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn der Vorstand oder der Beirat dies im Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 1/4 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
    2. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Beifügung der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Einberufungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag.
    3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung darf mit einer Frist von drei Tagen unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
    4. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, soweit die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, so ist eine zweite Mitgliedsversammlung neu einzuberufen im Abstand von mindestens 1 Woche: Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
    5. Der Versammlungsleiter ist der Vorsitzende des Beirates, es sei denn, es wird ein anderer von der Mitgliederversammlung gewählt.
    6. Eine Vertretung in der Mitgliederversammlung durch andere Mitglieder ist zulässig. Die Vertretung bedarf der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Über die Zulässigkeit der Vertretung entscheidet die Mitgliederversammlung zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit.
    7. Die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an den Mitgliederversammlungen ist nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung zu Beginn der Versammlung zulässig. Nicht-Mitglieder haben kein Stimmrecht.
    8. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich, für die Änderung des Vereinszwecks die aller Mitglieder. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu errichten.
    9. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Protokollführer, der das Versammlungsprotokoll verfasst. Das Versammlungsprotokoll ist vom einem Vorstandsmitglied und vom gewählten Protokollführer abzuzeichnen. Dieses Protokoll ist sodann innerhalb von einem Monat den Mitgliedern bekannt zu geben. Einwände gegen das Protokoll sind innerhalb einer Woche nach Zugang des Protokolls gegenüber dem Vorstand schriftlich geltend zu machen.

    § 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

    Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    1. Beschlußfassung über Anträge des Vereinsvorstandes, die den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung im Wortlaut mitgeteilt wurden. Über Anträge des Vorstandes, die später gestellt werden, kann nur mit Zustimmung der Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder verhandelt oder beschlossen werden.
    2. Beschlußfassung über Anträge aus dem Kreise der Mitglieder, die spätestens fünf Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei dem Vorstand gestellt wurden.
    3. Entgegennahme des Berichts des Vorsitzenden über die Tätigkeit des Vorstandes.
    4. Entgegennahme des Berichts des Schatzmeister und des Rechnungsprüfers über die Rechnungslegung des Vorstandes.
    5. Entlastung des Vorstandes.
    6. Genehmigung der Haushaltsführung und des Jahresabschlusses.
    7. Beschlußfassung über den vom Vorstand vorgelegten Haushaltsvorschlag für das neue Wirtschaftsjahr.
    8. Beschlußfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages.
    9. Entscheidung über die Anrufung gegen den Ausschluß von Mitgliedern.
    10. Wahl des Beirates.
    11. Zustimmung zu Berufung eines hauptamtlichen Vorstandes durch den Beirat.
    12. Zustimmung zu Berufung von ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder durch den Beirat.
    13. Wahl der Rechnungsprüfer.
    14. Satzungsänderungen.
    15. Auflösung des Vereins.

    § 10 Beirat

    1. Der Beirat besteht aus fünf - von der Mitgliederversammlung gewählten - Mitgliedern.
    2. Die Mitglieder des Beirates werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, bleiben aber bis zu einer Neuwahl im Amt.
    3. Der Beirat kann zur Sicherstellung fachlicher Interessen des Vereins bis zu vier weitere Mitglieder in den Beirat berufen.
    4. Die Berufung der weiteren Mitglieder des Beirats erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Wiederberufung ist zulässig.
    5. Die Mitglieder des Beirates wählen aus ihrer Mitte den Beiratsvorsitzenden / die Beiratsvorsitzende und seine / ihre zwei Stellvertreter/-innen.

    § 11 Aufgabe des Beirats

    1. Die Berufung eines hauptamtlichen Vorstandes.
    2. Die Berufung von drei ehrenamtlichen Vorständen, wenn kein hauptamtlicher Vorstand berufen ist.
    3. Die Beratung und Überwachung des Vorstandes gem. § 26 BGB auf die Grundlage der Beschlüsse der Vertreterversammlung.
    4. Die Repräsentation der Mitglieder des Vereins in der Öffentlichkeit.
    5. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung., die von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.
    6. Die Beiratssitzungen sollen mindestens vierteljährlich stattfinden. In diesen Sitzungen fasst der Beirat seine Beschlüsse; die Beschlussfassung bedarf der Mehrheit der Mitglieder. Der Beirat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Über die Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen. Diese sind in der Mitgliederversammlung zur Einsicht bereitzulegen.

    § 12 Vorstand

    1. Der hauptamtliche Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte des Vereins, sie vertreten den Verein gemeinsam.
    2. Ist kein hauptamtlicher Vorstand berufen, so sind die ehrenamtlich berufenen Vorstände (1 Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Schatzmeister) Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie führen die Geschäfte des Vereins, jeweils zwei Mitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
    3. Die Regelung der Anstellungsverhältnisse, einschließlich der Vergütung des hauptamtlichen Vorstandes, liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Beirats.
    4. Der Vorstand wird vom Beirat auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt nach einer von der Mitgliederversammlung genehmigten Wahlordnung.
    5. Der Vorstand veranlasst jährlich die Erstellung des Jahresabschlusses. Dieser Bericht ist in der Mitgliederversammlung vorzulegen und zu erörtern. Der Jahresabschluss ist dem Rechnungsprüfer, welcher von der Mitgliederversammlung bestimmt wird, rechtzeitig vorher zur Prüfung zu übergeben.

    § 13 Rechnungsprüfer

    Die Mitgliederversammlung wählt alljährlich zwei Mitglieder, die nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein dürfen, als Rechnungsprüfer. Die Rechnungsprüfer haben sich laufend von der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu überzeugen und legen in der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Bericht als Ergebnis ihrer Prüfung vor.

    § 14 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens

    1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
    2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der zweisprachigen Erziehung von Kindern.