Wegweiser für die LDV

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zum Schulleben unserer Kinder.

Die Schule selbst befolgt die Richtlinien der Bayerischen Schulordnung. Das vorliegende Dokument fasst die wichtigsten Aspekte zusammen.
Die Schule ist demnach nicht nur ein Ort, an dem gelernt wird, sondern und vor allem ein Ort der Sozialisierung und des Zusammenlebens für alle Beteiligten: Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Mitglieder der Verwaltung.

Auf einen Blick:

Allgemeine Informationen

PÜNKTLICHKEIT: Ein bedeutender Aspekt im Schulalltag ist die Pünktlichkeit. Der Unterricht hat zu den angegebenen Uhrzeiten zu beginnen, es darf zu keinerlei Unterbrechungen kommen.
Wir möchten betonen, dass Pünktlichkeit und regelmäßige Anwesenheit nicht nur wichtige Werte für den schulischen Erfolg, sondern auch für die persönliche Entwicklung Ihres Kindes darstellen.

ÖFFNUNGSZEITEN: Das Schulgebäude wird um 8:15 Uhr geöffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass es aus Sicherheitsgründen verboten ist, sich in den Eingangsbereichen und Pausenhöfen aufzuhalten.

ZUTRITT ZUM SCHULGEBÄUDE: Zu Beginn und/oder am Ende des Unterrichts ist den Eltern der Zutritt zu den Schulräumen nicht gestattet. Falls die Notwendigkeit besteht, dass Eltern ein Kind während der Unterrichtszeit abholen müssen, läuten sie an der Etageneingangstür und warten auf ihr Kind. Im Falle von begründeter, dringender Notwendigkeit eines Gesprächs ohne Terminvereinbarung mit einer Lehrkraft warten die Eltern vor Beginn oder am Ende des Unterrichts vor der Etageneingangstür. Der Zutritt zum Klassenzimmer ist keinesfalls gestattet.

VERSPÄTUNG: Bei verspätetem Erscheinen nach 8.25 Uhr wird die Verspätung durch einen Erziehungsberechtigten auf Webuntis eingetragen (Abwesenheitsgrund „Verspätung“ wählen). Bei wiederholten Verspätungen werden erzieherische Maßnahmen ergriffen. Bei Eintragung einer Verspätung durch die Schule, werden die Erziehungsberechtigten automatisch auf WebUntis informiert.

Falls es bei Schulschluss zu beachtlichen Verspätungen kommt, wird empfohlen sich mit anderen Eltern abzusprechen, damit die Kinder nicht unbeaufsichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufsichtspflicht der Schule mit dem Schulschluss endet.

VORZEITIGES VERLASSEN DER SCHULE (vor 15.35 Uhr bzw. freitags vor 12.50 Uhr): Wenn es erforderlich ist, die Schule vor Unterrichtsende zu verlassen, muss dies entweder im digitalen Register WebUntis eingetragen oder telefonisch dem Sekretariat mitgeteilt werden. Falls das von anderen Personen als den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeholt wird, muss dies ebenfalls schriftlich dem Sekretariat mitgeteilt werden. Das Kind wird dann zur angegebenen Zeit abgeholt. Es ist nicht gestattet, dass Kinder die Schule während der Unterrichtszeit unbeaufsichtigt verlassen. Eine vorzeitige Abreise wird nur in dringenden und begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
FÜRS GYMNASIUM: Schüler ab der 5. Klasse des Gymnasiums dürfen während der Unterrichtszeit die Schule unbeaufsichtigt verlassen. Schüler ab der 10. Klasse dürfen das Schulgelände während der Pausen verlassen.
Bei einem unvorhergesehenen vorzeitigen Verlassen der Schule muss der Schüler im Sekretariat um eine Befreiung (samt Unterschrift durch Schulleitung) bitten. Die Eltern werden telefonisch kontaktiert. Ein Eintragen der Abwesenheit auf WebUntis durch die Eltern ist nicht ausreichend!

ABWESENHEIT: Als Schule legen wir großen Wert auf regelmäßige Teilnahme am Unterricht, da dies für den Lernerfolg von entscheidender Bedeutung ist. Gleichzeitig haben wir Verständnis, dass es gelegentlich unvermeidbare Gründe für Abwesenheiten geben kann.
Wir bitten Sie daher folgende Punkte zu beachten:
Abwesenheiten sind bis spätestens 8:25 Uhr auf WebUntis einzutragen oder telefonisch dem Sekretariat mitzuteilen.
Ein ärztliches Attest ist erst dann einzureichen, wenn die Abwesenheit die Dauer von drei Werktagen in Folge überschreitet.
Abwesenheiten aus persönlichen oder familiären Gründen unterliegen der Genehmigung durch die Schulleitung. Auf Webuntis kann der Grund „Familienangelegenheit“ nur dann angegeben werden, wenn min. 7 Tage vorher ein Antrag bei der Schulleitung eingereicht und diesem stattgegeben wurde. (Erfolgt dies nicht, gilt der Schüler als unentschuldigt). Das Formular “Antrag auf Beurlaubung vom Schulunterricht” ist abrufbar unter: Formulare & Dokumente. Im Antrag ist der entsprechende Grund anzugeben.
Das Formular ist rechtzeitig evtl. auch durch den Schüler im Sekretariat einzureichen. Eine unterschriebene Kopie wird den Eltern für Kontrollfälle ausgehändigt. Das zweite Formular wird in der Schülerakte abgelegt. Falls die Genehmigung für mehrere Kinder beantragt wird, ist pro Kind ein Formular auszufüllen. An sog. Brückentagen werden aufgrund einer eindeutigen Richtlinie des Bayerischen Unterrichtsministeriums Abwesenheiten aus persönlichen oder familiären Gründen nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet.
FÜRS GYMNASIUM: Ist an einem Tag ein angekündigter Leistungsnachweis (Referat, Kurzarbeit, Schulaufgabe…) angesetzt, ist bei einer Abwesenheit ein ärztliches Attest innerhalb des folgenden Tages im Sekretariat abzugeben. Erfolgt dies nicht, gilt der Schüler, als unentschuldigt und der Leistungsnachweis wird mit der Note 6 bewertet.
Wird der Grund „Arzttermin“ gewählt, ist am folgenden Tag eine Bestätigung des Arztbesuchs schriftlich vorzulegen. Erfolgt dies nicht, gilt der Schüler als unentschuldigt.
Wir bitten darum, Arzttermine außerhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren. Sollte das in Ausnahmefällen nicht möglich sein, bitte auf Randzeiten ausweichen (8-10 Uhr bzw. 14-15 Uhr).
Sollten Abwesenheiten nicht ordnungsgemäß entschuldigt werden oder es zu wiederholtem unentschuldigtem Fehlen kommt, sehen wir uns gezwungen, erzieherische oder Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Kommunikation Schule-Familie

KONTAKTMÖGLICHKEITEN SCHULE-FAMILIE: Während das Kind sich in der Schule aufhält, muss ein Elternteil immer telefonisch (Mobil- oder Festnetznummer) erreichbar sein, damit im Falle von Unwohlsein oder Unfällen die Familie des Schülers unverzüglich benachrichtigt werden kann.

Die Eltern können mit den Lehrern per E-Mail oder Aufgabenheft Kontakt aufnehmen, wobei E-Mails nur zur Erledigung organisatorischer Fragen oder zur Vereinbarung von Gesprächsterminen dienen. Der Kontakt per Smartphone, Facebook oder WhatsApp mit den Lehrern ist nicht gestattet.
Themen und Problemfälle in Zusammenhang mit dem Klassenalltag sind mit dem Elternvertreter zu besprechen, welcher dann gegebenenfalls den Klassenlehrer oder die Schulleitung entsprechend informiert.
Bei Situationen, welche didaktische oder erzieherische Maßnahmen eines Lehrers betreffen und die evtl. einer Erklärung bedürfen, ist zunächst die jeweilige Lehrkraft anzusprechen, dann der Bereichsverantwortliche und nur in letzter Instanz die Schulleitung.

ELTERN-LEHRERGESPRÄCHE: Gespräche mit den Lehrkräften finden zweimal im Schuljahr statt, und zwar im Anfangssemester (verpflichtend) und im Folgesemester (freiwillig). Während dieser Gespräche stehen die Lehrkräfte den Eltern für Auskünfte zum Lernfortschritt und zum Verhalten der Schüler zur Verfügung. Darüber hinaus können die Eltern die Lehrkräfte während der festgelegten Sprechzeiten kontaktieren. Die Termine sind im digitalen Register WebUntis zu finden oder können mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart werden.

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Die Schule ist als Ganztagsschule konzipiert, alle Schüler verbringen täglich mindestens sieben Stunden dort. Das gibt Anlass zu Überlegungen in Bezug auf die Anpassung der Hausaufgaben an das Modell der Schule.
Es ist vor allem wichtig, den Zweck und Sinn von Hausaufgaben sowohl mit den Schülern als auch mit den Eltern zu besprechen. Hausaufgaben sollten nicht als lästige Pflicht, sondern als grundlegender und formativer Bestandteil des Schullebens betrachtet werden. Das regelmäßige Erledigen der Hausaufgaben gibt den Kindern die Möglichkeit, den Unterrichtsstoff zu vertiefen und zu implementieren, eigenständig zu werden und Selbstdisziplin zu üben.

CHARAKTERISTIKA DER HAUSAUFGABEN:

  • Sie sind so strukturiert, dass das Kind sie selbstständig erledigen kann.
  • Sie sind zumutbar, sowohl was die Anstrengung als auch die Dauer betrifft.
  • Sie entsprechen dem Alter der Schüler und dem Unterrichtsstoff.
  • Sie sind abwechslungsreich, reizvoll und interessant.
  • Sie sind sinnvoll für die Arbeit in der Schule und haben dazu einen Bezug.

WIE OFT UND WIE VIEL IN DER GRUNDSCHULE: In der Grundschule werden Hausaufgaben von Montag für Donnerstag und von Donnerstag für Montag gestellt. Ein entscheidender Aspekt ist, dass Kinder lernen, ihre Hausaufgaben pünktlich zu erledigen und sie am nächsten Schultag mitzubringen. Für die Ferienzeit oder Feiertage werden keine Hausaufgaben gestellt.

WIE OFT UND WIE VIEL INS GYMNASIUM: Mit dem Übergang zur weiterführenden Schule, insbesondere ab der 5. Klasse, steigt die Anzahl und der Umfang der Hausaufgaben kontinuierlich an. Diese Steigerung erfolgt altersgerecht. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Anforderungen und den Zeitbedarf eines Ganztagsunterrichts gelegt, der einen umfassenden Lernansatz unterstützt.
In den höheren Klassenstufen des Gymnasiums werden die Hausaufgaben so konzipiert, dass sie den Schülern dabei helfen, eigenständig zu arbeiten, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und ihre Lernfortschritte zu festigen. Diese Entwicklung hin zu anspruchsvolleren Aufgaben spiegelt nicht nur den wachsenden Lernfortschritt der Schüler wider, sondern bereitet sie auch auf die zunehmenden Anforderungen der Oberstufe und möglicherweise auf weiterführende Bildungswege vor.

Durch die schrittweise Steigerung der Hausaufgabenmengen und -ansprüche wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, ihre Selbstorganisation, ihre Lernstrategien und ihre Zeitmanagement-Fähigkeiten zu entwickeln und zu verbessern. Diese Aspekte sind entscheidend für ihren schulischen Erfolg sowie für ihre persönliche und akademische Entwicklung.

Evaluierung für die Grundschule

EVALUIERUNGSMETHODE: Die Evaluierung der Schüler findet mindestens vier Mal pro Schuljahr statt, und zwar im November, am Ende des ersten Halbjahres, im April und am Ende des zweiten Halbjahres. Ab der zweiten Grundschulklasse teilt die Lehrkraft per Mitteilung im Aufgabenheft mit mindestens einer Woche Vorlauf den Termin für einen Test mit. In der Grundschule erfolgt die Evaluierung anhand von Bewertungen. So können die Eltern besser die Stärken und Schwächen im Lernfortschritt ihrer Kinder erkennen und falls erforderlich gezielt unterstützend eingreifen. Folgende Indikatoren sind bei der Evaluierung vorgesehen: Noch nicht erreicht; Teilweise erreicht; Erreicht; In vollem Umfang erreicht.
Indikatoren ohne Angaben beziehen sich auf noch nicht behandelte Themenkreise/Fächer und werden im zweiten Halbjahr angegeben. Pro Fach wird außerdem eine Gesamtbewertung formuliert mit den Angaben: Sehr gut, Gut, Befriedigend, Ausreichend, Mangelhaft.

EVALUIERUNG AM HALBJAHRESENDE: Die Zeugnisausgabe erfolgt pro Schuljahr jeweils am Ende des ersten und des zweiten Halbjahres. Am Ende des ersten Halbjahres stellt die Klassenlehrkraft allen Eltern das Zeugnis in PDF Format zu, jedem Kind wird die letzte Seite des unterschriebenen Zeugnisses ausgehändigt. Diese Seite muss von den Eltern unterschrieben und an die Klassenlehrkraft zurückgegeben werden, anschließend werden die Zeugnisse im Sekretariat aufbewahrt. Ein nicht fristgerecht zurückgeleitetes Zeugnis hat Auswirkungen auf die Verhaltensnote im zweiten Halbjahr. Am Ende des zweiten Halbjahres stellt die Klassenlehrkraft allen Eltern das Zeugnis in PDF Format zu. Jedem Kind werden die am Ende des ersten Vierteljahres unterschriebene Seite und die Seiten des Zeugnisses zum zweiten Vierteljahr ausgehändigt.

Evaluierung fürs Gymnasium

TESTS UND SCHULAUFGABEN: Die Gesamtkonferenz legt zu Beginn des Schuljahres die Anzahl der Schulaufgaben und ihre Verteilung über das Schuljahr fest.

NACHHOLEN VON LEISTUNGSNACHWEISEN (GSO § 27): (1) Versäumen Schülerinnen und Schüler einen großen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten sie einen Nachtermin. (2) Versäumen sie mehrere große Leistungsnachweise mit ausreichender Entschuldigung, so kann je Fach ein Nachtermin für mehrere Leistungsnachweise angesetzt werden. (3) Bei angekündigten kleinen Leistungsnachweisen kann entsprechend verfahren werden.

KORREKTUR UND BESPRECHUNG (GSO § 25): (1) Schriftliche Leistungsnachweise sollen von den Lehrkräften binnen zwei Wochen korrigiert, benotet, an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben und mit ihnen besprochen werden.
Schriftliche Leistungsnachweise sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden und sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben. Im Fall von fehlender Rückgabe zur angemessenen Zeit, wird der Schüler sanktioniert. (Die Gesamtkonferenz entschiedet zu Beginn des Schuljahres über die genauen Termine und die Art und Weise der Sanktionen).

VORRÜCKUNGSFÄCHER: Die Jahresnoten entschieden über das Vorrücken.

KERNFÄCHER

  • Deutsch (L1-L2)
  • Italienisch (L1-L2)
  • Fremdsprachen
  • Mathematik
  • Physik (SG und NTG)
  • Chemie (Nur NTG)

KEINE KERNFÄCHER

  • Biologie
  • Geographie
  • Geschichte
  • Informatik
  • Sozialkunde
  • Wirtschaft und Recht
  • Kunst
  • Musik (ab Jgst. 7)
  • Religion
  • Ethik

KEINE VORRÜCKUNGSFÄCHER:

  • Musik (bis Jgst. 6)
  • Sport

KERNFÄCHER: SCHULAUFGABEN ODER GROSSE LEISTUNGSNACHWEISE (GSO § 22): (1) In den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fremdsprachen sind je Schuljahr mindestens drei, bei vier und mehr Wochenstunden mindestens vier schriftliche Schulaufgaben zu halten. Die Anzahl nach Satz 1 kann in Ausnahmefällen um eine unterschritten werden. (2) In modernen Fremdsprachen wird in mindestens einer Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe oder ein Teil davon in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten. (3) Im Fach Deutsch sind Diktate oder grammatische Übungen als Schulaufgaben nicht zulässig. (4) In den übrigen Kernfächern sind je Schuljahr mindestens zwei Schulaufgaben zu halten. (5) Pro Fach kann höchstens eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden. (6) Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahres für alle Klassen einer Jahrgangsstufe derselben Ausbildungsrichtung einheitlich.

KEINE KERNFÄCHER: KLEINE LEISTUNGSNACHWEISE: Mindestens 3 im Halbjahr: Stegreif- und Kurzarbeiten, Referate, Unterrichtsbeiträge, Rechenschaftsablagen u. ä.

KEINE VORRÜCKUNGSFÄCHER: Kleine und praktische Leistungsnachweise.

BERECHNUNG DER JAHRESNOTEN:
Als Beispiel:
KERNFÄCHER

MITTEILUNG ÜBER LEISTUNGSSTAND: Die Informationen über den Leistungsstand werden wie folgt dokumentiert:
Zwischenbericht, schriftlich, im Dezember.
Zwischenbericht, mündlich, im Januar.
Zwischenbericht, schriftlich, im März.
Ggf. 2. Zwischenbericht, mündlich, im April.
Ggf. ein Gefährdungshinweis (schriftlich) und ein Gefährdungsgespräch.

JAHRESZEUGNIS: Rechtlich wirksame Entscheidung über das Vorrücken.
Informationen über Misserfolge beim Jahreszeugnis werden schriftlich nach der Notenkonferenz verschickt.

VORRÜCKEN: Maximal einmal Note 5 in den Vorrückungsfächern. Vorrückungserlaubnis.

VORRÜCKEN AUF PROBE: Nur einmal pro Jgst. Erfolg im Folgejahr muss absehbar sein. Entscheidung durch Lehrerkonferenz.

NACHPRÜFUNG: Nicht ausreichende Noten in höchstens 3 Fächern (In Kernfächern höchstens 1 x 6 oder 2 x 5). Antrag der Eltern. Prüfung in diesen Fächern.

KEINE VORRÜCKUNGSERLAUBNIS: Vom Vorrücken sind Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, deren Jahreszeugnis in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 aufweisen.

Mittag & Brotzeit

BROTZEIT: In einer Ganztagschule ist eine gesunde Brotzeit von entscheidender Bedeutung für die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Eltern spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von gesunden und ausgewogenen Mahlzeiten für ihre Kinder.
Die Brotzeit findet einmal pro Tag statt und bietet den Schülern eine wertvolle Gelegenheit, sich mit Energie und Nährstoffen zu versorgen. Es werden gesunde und ausgewogene Speisen und Getränke empfohlen, die reich an wichtigen Nährstoffen sind. Dazu gehören frisches Obst und Gemüse, die eine Fülle von Vitaminen, Mineralstoffen und Ballaststoffen bieten. Joghurt ist eine gute Quelle für Protein und Probiotika, die die Verdauung fördern und die Immunfunktion stärken können. Süßes oder salziges Gebäck kann eine gelegentliche Ergänzung sein, sollte jedoch nicht den Hauptbestandteil der Brotzeit ausmachen.

Eine gesunde Brotzeit versorgt die Schüler mit der Energie und den Nährstoffen, die sie benötigen, um sich zu konzentrieren, zu lernen und körperlich aktiv zu sein. Sie trägt nicht nur zum körperlichen Wohlbefinden bei, sondern auch zur Förderung einer positiven Einstellung zum Essen und zur Gesundheit im Allgemeinen.

MITTAGSPAUSE: Die Mittagspause bietet unseren Schülerinnen und Schüler genügend Zeit fürs Mittagessen und zum Spielen auf dem Pausenhof. So kommen sie wieder zur Ruhe und trainieren gleichzeitig das soziale Miteinander. Auf diese Weise genießen sie eine wichtige Pause vom Konzentrieren und Lernen, können die Erlebnisse des hinter ihnen liegenden Vormittag untereinander besprechen, verarbeiten und abschließen, Freundschaften knüpfen und stärken sowie Kraft für den zweiten Teil ihres Schultags schöpfen.
Quality Time in der Mittagszeit ist aus unserer pädagogischen Sicht der Schlüssel, damit Kinder Herausforderungen wie zum Beispiel Stress, Konflikte, Leistungsdruck und zahlreiche weitere Reize gut einzuordnen lernen.

IN RUHE IM KLASSENZIMMER ESSEN: Insbesondere während der Corona-Zeit haben wir festgestellt, wie gut es unseren Schülerinnen und Schülern tut, nicht in einem großen, unruhigen Raum „unter Strom“ mit allen zu essen, sondern im kleineren, geschützten Raum ihres Klassenzimmers verweilen zu dürfen. Wir Pädagoginnen und Pädagogen konnten beobachten, dass diese ruhige, überschaubare Umgebung den Heranwachsenden nicht nur besser zur Entspannung, sondern auch zu einem besseren Miteinander verhilft.
Auf Basis dieser, unserer positiven Beobachtungen, haben wir uns dazu entschieden, die Schülerinnen und Schüler die Mittagspause in ihren Klassenzimmern, statt in unserer vorherigen Mensa verbringen zu lassen.

SCHULMENSA – HOCHWERTIGES ESSEN VON UNSEREM CATERER: Verpflegt werden die Kinder entweder über den erstklassigen Mittagessensservice unserer externen Dienstleisterin Susanne Klug: Sie ist Ökotrophologin mit Schwerpunkt Kinderernährung und hat sich mit ihrem Catering-Service KinderKüche auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ebenso hochwertigen wie leckeren Gerichten spezialisiert. Dank ihrer Unterstützung können wir Ihrem Kind gesunde, abwechslungsreiche, naturbelassene und ausgewogene Gerichte anbieten.
Optional dürfen die Kinder ihre Verpflegung selbstverständlich auch von zuhause mitbringen. Es werden gesunde und ausgewogene Speisen und Getränke empfohlen (z.B. frisches Obst und Gemüse, Joghurt, süßes oder salziges Gebäck). Zucker- und/oder kohlensäurehaltige Getränke, Snacks und Kartoffelchips sind nicht erlaubt.
Zum Transport der Mahlzeiten empfehlen wir praktische Thermobehältnisse, die die Speisen über den Vormittag hinweg warmhalten. Egal ob KinderKüchen-Abo oder selbst mitgebrachte Mahlzeit: Alle Schulklassen sitzen beim Mittagessen beieinander.

Hier finden Sie den Speiseplan:
Speiseplan Januar

ERHOLUNG, KREATIVITÄT, BEWEGUNG IN DER MITTAGSPAUSE: In der Mittagszeit finden unsere Schüler neben dem Essen auch genügend Zeit, um sich an der frischen Luft zu bewegen, um zu spielen, um etwas zu lesen, zu malen oder um kreative Ideen mit den anderen auszutauschen. Gut gestärkt und erholt gehen sie ab 14 Uhr in den zweiten Teil des Tages.

Nachmittagsaktivitäten

In einer Ganztagsschule gibt es neben dem regulären Unterricht viele spannende Nachmittagsangebote. Damit alles reibungslos läuft, gibt es ein paar Regeln.

START DER NACHMITTAGSAKTIVITÄTEN: Nach dem Unterricht bis 15:35 Uhr bleiben die Kinder im Klassenzimmer. Dort können sie sich bis 15:45 Uhr ihre Brotzeit gönnen, ihre Sachen vorbereiten und dann selbstständig in die dafür vorgesehenen Klassenräume gehen. Die Lehrer erwarten sie dort. Für Einzelunterricht wie Musik werden die Kinder zur vereinbarten Zeit abgeholt und am Ende zurückgebracht.

ENDE DER NACHMITTAGSAKTIVITÄTEN: Die Kinder beenden ihre Aktivitäten und verlassen die Schule. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Aufsicht der Schule.

VORZEITIGES VERLASSEN DER NACHMITTAGSAKTIVITÄTEN: Kinder sind oft mit ihren Aktivitäten beschäftigt und möchten sie gerne abschließen. Deshalb ist ein frühes Verlassen nur um 16:30 Uhr (Mo-Do) und um 15:00 Uhr (Fr) möglich. Eltern, deren Kinder früher gehen möchten, müssen an der Tür des entsprechenden Stockwerks klingeln und draußen warten.

AUSFALL VON NACHMITTAGSAKTIVITÄTEN: Wenn Aktivitäten ausfallen müssen, werden die Eltern benachrichtigt. Die Aufsicht für die Schüler ist immer gesichert.

Sport

Als noch junge Institution ist es für unsere Schule unerlässlich, auf Nachhaltigkeit sowie auf bestmögliche Ressourcennutzung zu achten. Genau aus dem Grund betreiben wir keine eigene Turnhalle, sondern nutzen bereits bestehende Infrastrukturen mit: Entweder direkt bei uns im Haus oder in der Turnhalle der Freien Turnerschaft München Süd.

TURNHALLE: Körperliche Betätigung als Ausgleich zum Schulalltag ist für Heranwachsende ein unverzichtbarer Teil ihres schulischen Alltags. Auch bei uns nehmen Sport sowie die Motivation, den Körper schon in jungen Jahren gesund und fit zu halten, einen hohen Stellenwert ein: Uns ist wichtig, Kindern fürs ganze Leben Freude an der Bewegung zu schenken. Dank unserer kleinen Klassengrößen ist es problemlos möglich, auf die Individualität der einzelnen Kinder zu achten und gut auf alle einzugehen.

SPORT FÜR UNSERE JÜNGSTEN: Den Jüngeren unter unseren Schülerinnen und Schüler bieten wir ein altersangemessenes Bewegungsangebot im sogenannten Bewegungsraum oder, bei mildem Wetter, unseren extra für sportliche Aktion ausgestatteten Schulhof. Transferfahrten reduzieren wir auf das absolut notwendige Minimum. So können unsere Jüngsten die wertvolle, für ihren Sportunterricht bestimmte Zeit bestmöglich nutzen.

SPORT FÜR DIE GRÖSSEREN: Unsere größeren Schülerinnen und Schüler nutzen die Turnhalle der Freien Turnerschaft München Süd in ca. zwei Kilometer Entfernung von unserer Schule. Der Transfer von der Schule zur Turnhalle und zurück erfolgt via MVV/Bus. Unsere Lehrkräfte begleiten die Schülerinnen und Schüler stressfrei, sicher und schnellstmöglich auf ihrem Weg zwischen Schule und Sportstätte.

Schulweg & Transportmittel

GEMEINSAM ZUR SCHULE: Unsere Schüler kommen aus dem gesamten Einzugsgebiet der Metropole München zu uns an die Leonardo da Vinci Schule. Manche von ihnen wohnen direkt in der City, in unmittelbarer Nähe zu unserer Schule; zahlreiche andere kommen jedoch von weiter weg, aus dem Münchner Speckgürtel oder sogar aus dem weiter entfernten Umland zu uns.
Ein Schulbusservice, wie ihn viele andere Schulen in München anbieten können, ergibt angesichts der weiten Verstreuung sowie der Distanzen, die zwischen den Wohnorten der einzelnen Familien liegen, keinen Sinn: Unsere Schüler müssten zu viel wertvolle Freizeit mit der An- und Rückreise im Bus verbringen.

Aus dem Grund haben wir uns nach reiflicher Abwägung entschieden, keinen solchen Service anzubieten. Unsere Schülerschaft unterstützen wir jedoch nach Kräften dabei, ihre Schulwege so sicher, zeitsparend und umweltschonend wie möglich zu organisieren. Und zwar am besten gemeinsam – die Vorteile gemeinsam hinter sich gebrachter Schulwege liegen auf der Hand. Sie entlasten die Eltern, stärken das soziale Miteinander und intensivieren die interkulturellen Werte unserer Schule im Alltag – und zwar sowohl unter den Kindern als auch unter den Eltern unserer Schule. Das fördert die Selbstständigkeit der Schüler von Anfang an, schenkt ihnen Selbstvertrauen und motiviert schon in jungen Jahren dazu, die öffentlichen Verkehrsmittel der Stadt zu nutzen.

SCHÜLERLOTSENDIENST: Unsere Schule ist die erste in München, die einen offiziellen Schülerlotsendienst etabliert hat. Neun Schüler unseres Gymnasiums haben sich freiwillig dazu bereit erklärt, diesen wichtigen Dienst zu übernehmen.
Dem Aufruf des ehemaligen Kultusministers Herrn Dr. Piazolo folgend, wurden unsere Schülerlotsen von der Polizei in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht München e.V. professionell ausgebildet und sind als ehrenamtliche Schulweghelfer beim MOR, einer Abteilung des KVR München, registriert.

Ab nun sind die Straßenübergänge an der Rupert-Meyer-Straße (zur und von der U-Bahn) sowie der Ampelübergang an der Wolfratshauser Straße während der Stoßzeiten morgens von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr und nachmittags von 15.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr zusätzlich zu unserem erwachsenen Schulweghelfer von unseren Schülerlotsen gesichert.
Durch diese Maßnahme hoffen wir nicht nur, den Schulweg für unsere jungen Mitschüler sicherer zu gestalten, sondern auch dazu beizutragen, dass mehr Familien ihre Kinder ermutigen, den Schulweg zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Damit möchten wir gemeinsam einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und gleichzeitig dazu beitragen, dass unsere jungen Schüler selbstbewusste Fußgänger und verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer werden.

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: München verfügt über ein hervorragend ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz. Die Schule ist daher sehr gut mit U- und S-Bahn sowie mit Regionalzügen und Buslinien erreichbar. Sie können die Schule von der S7-Haltestelle Siemenswerke, von der U3-Haltestelle Obersendling oder mit den Bus 134-Haltestelle Neunkirchner Str. erreichen.
Bei Bedarf beraten wir Ihre Familie gern, wie ihr Kind ideal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu uns an die Schule gelangt. Sprechen Sie uns vertrauensvoll an, wir kümmern uns um die Schulweg-Organisation und/oder versuchen, Sie von Anfang an mit Familien, deren Kinder einen ähnlichen Schulweg zurücklegen, in Kontakt zu bringen.

CARPOOLING: Über unser Carpooling-Netzwerk finden sich Eltern zusammen, die sich dabei abwechseln, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen. Gesteuert wird dieses Netzwerk über den Förderverein unserer Schule: So bringen wir interessierte Familien in den Austausch und unterstützen sie dabei, die Mobilität ihrer Schulkinder ideal zu organisieren. Mit diesem Programm wollen wir all denjenigen Familien ein attraktives Angebot machen, deren Schüler in günstiger nachbarschaftlicher Nähe zueinander im gesamten Einzugsgebiet um die Metropole München herum wohnen.

PARKMÖGLICHKEITEN: Wenn Sie Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, möchten wir Ihnen gerne eine Empfehlung aussprechen. An der Ecke Saarbrücker/Colmarer Str. bieten sich sichere Ausstiegsmöglichkeiten für Ihre Kinder. Bitte beachten Sie, dass die Parkplätze im Innenbereich vor der Schule, während der Schulbeginn- und -endzeiten freigehalten werden sollten. Leider ist das Parken an der Neukirchner und der Wolfratshauser Straße nicht gestattet.

Ausflüge

AUSFLÜGE MIT DIDAKTISCHEM HINTERGRUND: Im Verlauf des Schuljahres können die Lehrkräfte mit Genehmigung der Schulleitung didaktisch sinnvolle Ausflüge organisieren. Die Eltern werden von der Klassenleitung rechtzeitig darüber informiert.

SCHULAUSFLÜGE: Ein mehrtägiger Ausflug ist von großer Bedeutung und darf keinesfalls als Zeit gesehen werden, die zu Lasten des Unterrichtsprogramms geht. Vielmehr handelt es sich um eine wichtige kulturelle und persönliche Bereicherung. Bei einem Ausflug werden die Wissbegier und das Lernen auf eine andere Art stimuliert als in der Schule. Außerdem ist ein Ausflug immer eine Gelegenheit, mit den Mitschülern eine schöne Zeit zu verbringen. Der soziale Aspekt ist sehr wichtig und förderlich für das Zusammenleben in der Klassengemeinschaft und mit den Lehrkräften.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulausflüge Teil der schulischen Aktivitäten sind. Die Teilnahme an den Ausflügen ist Pflicht. Die entsprechenden Termine werden jeweils zu Beginn des Schuljahres im Veranstaltungskalender mitgeteilt.

Gesundheit & Hygiene

MELDEPFLICHTIGE KRANKHEITEN: Die aktuelle Liste der vom Gesundheitsamt angegebenen meldepflichtigen Krankheiten finden Sie unter: Formulare & Allgemeine Dokumente

Die Familien sind verpflichtet, sich strikt an die Anweisungen zu halten und die Schule über entsprechende Krankheitsfälle zu informieren. Die Schule informiert telefonisch das Gesundheitsamt und per E-Mail das Schulpersonal sowie die Eltern der Klasse, in welcher der Fall aufgetreten ist.

VERABREICHUNG VON MEDIKAMENTEN AN DIE SCHÜLER: Das Schulpersonal ist nicht berechtigt, den Schülern Medikamente zu verabreichen. Falls ein Schüler während der Unterrichtszeit Medikamente einnehmen muss, können die Eltern oder von ihnen ausgewählte und beauftragte Personen die Aufgabe übernehmen. Voraussetzung ist in jedem Fall die Genehmigung der Schulleitung.

Leitsätze

FÜR DIE SCHULLEITUNG:

  • Wir pflegen einen offenen, freundlichen Umgangston mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft.
  • Wir unterstützen aktiv alle Schulveranstaltungen.
  • Wir sind aufgeschlossen und gesprächsbereit für die Anliegen der Kollegen, der Schüler und der Eltern.
  • Wir fördern di Identifikation aller Mitglieder der Schulgemeinschaft mit unserer Schule.

FÜR DIE LEHRKRÄFTE:

  • Wir sehen uns als helfende Begleiter unserer Schüler.
  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und handeln selbst so, wie wir es von anderen erwarten.
  • Wir begegnen allen Schülern gleichermaßen freundlich, verständnisvoll und gerecht.
  • Wir stellen faire Leistungsanforderungen schriftlicher und mündlicher Art und bewerten gerecht und transparent.
  • Wir sind gegenüber Schülern und Eltern stets gesprächsbereit und haben ein offenes Ohr für Anregungen, Probleme und Kritik.
  • Wir würdigen positives Verhalten der Schüler.
  • Wir treten bei Problemen vermehrt mit den Eltern persönlich über Sprechstunden in Kontakt.

FÜR SCHÜLER:

  • Wir begegnen unseren Lehrkräften respektvoll und sehen in ihnen helfende Begleiter unserer eigenen Entwicklung und Bildung.
  • Wir verhalten uns unseren Mitschülern gegenüber stets hilfsbereit und kameradschaftlich.
  • Wir wenden uns gegen jede Form von Gewalt.
  • Wir lassen keine Ausgrenzung von Mitschülern wegen ihres Aussehens, ihrer Herkunft oder Religion oder noch ihrer schulischen Leistungen zu.
  • Wir erkennen Leistungsbereitschaft und die Übernahme von Pflichten als unverzichtbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten und Weiterkommen in der Schule an.
  • Wir gehen mit Gemeinschaftseigentum und mit dem Eigentum anderer sorgfältig um.
  • Wir unterstützen Mitschüler, die sich für die Schulgemeinschaft einsetzen, und sind auch selbst bereit, nach unseren Kräften Verantwortung zu übernehmen.

FÜR DIE ELTERN:

  • Wir überfordern unsere Kinder nicht durch zu hohe persönliche Erwartungen.
  • Wir geben ihnen Hilfe, Beratung und Beistand und zeigen Verständnis bei schulischen Problemen.
  • Wir sind zu umfassender Zusammenarbeit mit der Schule bereit und beteiligen uns aktiv am Schulleben.
  • Wir unterstützen die Erziehungsarbeit der Lehrkräfte im Rahmen des Erziehungsauftrags der Schule; Kritik üben wir sachlich und konstruktiv und beachten dabei die Grundregeln der Kommunikation.
  • Wir holen uns bewusst Hilfe bei den Lehrern ein.
Schulregeln
  • Die Schüler sind zwischen 8:15 Uhr und 8:25 Uhr bis zum Schülereingang zu begleiten. Vor 8:15 Uhr ist der Aufenthalt im Schulgebäude und/oder auf dem Schulhof nicht gestattet.
  • Bei Schulschluss verlassen die Schüler selbständig das Gebäude. Die Eltern warten vor dem Gebäudeeingang auf die Kinder.
  • Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung einer angemessenen Aufsicht sind die Kinder angehalten, die Pause im Freien zu verbringen. Nur bei gravierenden gesundheitlichen Gründen kann es das Verbringen der Pause im Ruheraum oder im Sekretariat genehmigt werden.
  • Im Schulgebäude ist die Benutzung von Smartphones und digitalen Spielen untersagt. Die Geräte sind vor dem Betreten der Schule auszuschalten und bleiben während der gesamten Schulzeit – auch in den Pausen und während der Ausflüge – im Schulranzen. Erst nach dem Verlassen des Schulgebäudes können die Geräte wieder eingeschaltet werden. Bei Verstoß gegen diese Regel werden die Smartphones oder digitalen Spiele eingezogen und bei Unterrichtsende wieder ausgehändigt.

FÜRS GYMNASIUM:

Die Schüler der Klassen 6-9 geben ihre Handys am Morgen um 8.25 Uhr in die Handygaragen im Klassenzimmer. Die Handys verbleiben dort bis 15.35 Uhr. Falls ein Schüler zwischen 8.25 und 15.35 Uhr an sein Handy geht, wird dieses eingesammelt und von der Aufsicht führenden Lehrkraft im Sekretariat abgegeben. Außerdem erfolgt eine Information an die Klassenleitung.
Die Schüler der Klassen 10-12 geben ihre Handys am Morgen um 8.25 Uhr in die Handytaschen im Klassenzimmer. Dort verbleiben diese während allen Unterrichtsstunden. Während der Pausen dürfen die SuS ihre Geräte aus den Handygaragen nehmen. Die Lehrkräfte jeder einzelnen Stunde kontrollieren die vollständige Abgabe der Handys in die Handygaragen! Falls ein Schüler der Klassen 10-12 zu anderen als den Pausenzeiten sein Handy benutzt, wird dieses von der Aufsicht führenden Lehrkraft eingesammelt und im Sekretariat abgegeben. Es erfolgt außerdem eine Meldung an die Klassenleitung.

Gute Regeln
  • Ich bin pünktlich.
  • Ich grüße freundlich und vergesse niemals danke und bitte zu sagen.
  • Ich unterbreche nicht, wenn jemand spricht.
  • Ich höre zu, wenn man mit mir spricht, ich gehe respektvoll mit Personen und Gegenständen um.
  • Ich vermeide einen unangemessenen Sprachgebrauch.
  • Ich weiß, dass man außer in den Pausen im Klassenzimmer nicht essen und trinken darf.
  • Ich störe den Unterricht nicht durch lautes Sprechen oder sonstige Belästigungen.
  • Ich verhalte mich respektvoll gegenüber anderen.
  • Ich helfe, wenn jemand in Schwierigkeit ist. Ich arbeite mit und mache mich nicht über andere lustig.
  • Ich benütze meine Hände um zu helfen und nicht um zu schlagen!
  • Ich spiele und arbeite gemeinsam mit den anderen ohne zu streiten und zu provozieren.
  • Ich bitte einen Erwachsenen in der Schule oder in der Familie um Hilfe, wenn ich merke, dass gemobbt wird. Denn: Niemand darf gemobbt werden!
  • Ich verachte die mir angebotenen Speisen nicht.
  • Ich behandle das Material und die Einrichtungsgegenstände der Schule sorgfältig. Wenn ich merke, dass jemand absichtlich im Gebäude oder an Gegenstände Schaden anrichtet, bitte ich einen Erwachsenen in der Schule oder in der Familie um Hilfe.
  • Ich trage mit meinem korrekten Benehmen zur Sauberkeit in der Schule bei.
  • Ich gehe und spreche in den Klassenzimmern auf den Fluren und vermeide es zu rennen oder zu schreien.
  • Ich spiele auf dem Schulhof, wo es erlaubt ist und verlasse den Schulhof nur, wenn es die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt.
  • Das Werfen von Schneebällen auf dem Schulhof ist strengstens verboten.
  • Ich halte mich an die Aufgaben und gebe sie zum angegebenen Zeitpunkt ab.
  • Ich nehme die Sachen in die Schule mit, die ich für die Arbeit in der Schule und für die Hausaufgaben brauche.
  • Ich kleide mich angemessen und vermeide Kleidung, die nicht für die Schule geeignet ist wie Flip-Flops, Achselshirts, Shirts mit tiefem Ausschnitt, Sachen aus transparenten Stoffen. Stattdessen trage ich knöchel- oder knielange Hosen, Röcke, die bis zum Knie oder knapp darüber reichen, Hemden, Blusen oder T-Shirts, Schuhe oder Sandalen.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass mit dem Recht auf den Besuch einer Schule die Verpflichtung zu einem angemessenen Sprachgebrauch und angemessener Kleidung verbunden ist. 
  • Die Schule ist ein Ort, an dem gearbeitet und gelernt wird. Durch unser Verhalten und unsere Kleidung bringen wir den gebotenen Respekt zum Ausdruck.
Zitieren

WARUM IST ZITIEREN WICHTIG?
Zitieren ist das wörtliche oder indirekte Wiedergeben von Inhalten, die man nicht selbst erdacht hat, sondern die von jemand anderem stammen. Das allgemeine Weltwissen wird immer größer. Daher ist es oft schwierig zu entscheiden, woher ein Gedanke ursprünglich stammt. Aber so ist es umso wichtiger, denjenigen wertzuschätzen, der der erste Autor war.
Jeder und jede von Euch hat schon öfter selbst etwas Eigenes erstellt: ein Bild gemalt, ein Gedicht oder einen Aufsatz geschrieben, ein Foto gemacht… Wenn Ihr das z.B. auf einmal groß auf einer Werbefläche finden würdet, wäret Ihr sicherlich auch enttäuscht, dass Euch das jemand quasi geklaut hat. Das wäre wie Abschreiben in einer Schulaufgabe, nur öffentlich für viel mehr Menschen sichtbar, und daher schlimmer. Dieses öffentliche ‚Abschreiben‘ nennt man Plagiat.

Um also möglichst früh zu üben, damit einem so etwas später nicht einmal selbst unterläuft, ist es notwendig, bereits in der Schule das korrekte Zitieren zu erlernen. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist es natürlich sehr verführerisch, aus einem online-Medium eine Passage zu kopieren und in den eigenen Text einzusetzen. Allerdings ist es auch durch die Nutzung des Internets sehr einfach geworden, auffällige Textpassagen zu suchen, zu finden und so einen Missbrauch zu überführen…

WIE FERTIGE ICH EIN LITERATURVERZEICHNIS AN?
Mit Literatur sind alle schriftlichen Quellen gemeint, also Bücher, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Zeitschriften, Zeitungen, Briefe oder eben Texte im Internet. Zwischen diesen Quellen unterscheidet man auch in seinem Literaturverzeichnis – natürlich nutzt man nicht immer alle Kategorien. Am wahrscheinlichsten werdet Ihr Bücher oder Internetquellen als Informationsbasis für Eure eigenen Texte gebrauchen.
Innerhalb jeder analogen Kategorie werden die Beiträge alphabetisch nach dem ersten Autor geordnet. Dabei sind die folgenden Angaben notwendig:
Autor (Nachname, Vorname), Jahr/Datum der Veröffentlichung, Titel, Verlag des Buches oder Titel der Zeitschrift/Zeitung, Auflage* des Buches oder Nummer der Zeitschrift, Seitenzahl (Gesamtseitenzahl des Buches oder genaue Seite beim direkten Zitat).

Beispiel für die Literaturangabe eines Buches:
Ende, Michael (2016): Momo. Thienemann, 15. Auflage, 301 S.

Beispiel für die Literaturangabe eines Zeitschriftenartikels:
Jeska, Andrea (2020): Alles im grauen Bereich. In: Brigitte, 2020:11, S. 38-43.
(Hier geht es um Hilfe für junge Elefanten in Simbabwe, die ohne Mutter aufgefunden werden.)

Beispiel für die Literaturangabe eines Zeitungsartikels:
Hütten, Felix (20./21.Mai 2020): Krude Ideen, gefährliche Gespinste. Corona-Mythen. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 116, S. 15.

Beispiel für die Literaturangabe eines veröffentlichten Briefes:
Frank, Anne (2019): Brief vom Mittwoch, 8. Juli 1942. In: Tagebuch, Fischer Taschenbuch, 28. Auflage, S. 32-34.

Texte aus dem Internet werden mit der exakten Internetseite sowie dem Datum des letzten Zugriffs zitiert. Denn manchmal ändert sich ein Text noch mit einem Update. Beispiel für eine Internetquelle:
https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/wissen/corona-faktencheck-e401112/ (20.05.2020)

UMGANG MIT QUELLEN: DIREKTE UND INDIREKTE ZITATE
Natürlich braucht man Informationen, die zur Allgemeinbildung gehören, oder von denen du nicht mehr zuordnen kannst, woher du das weißt, nicht zu zitieren. Wenn man sich allerdings in ein neues Thema einarbeitet, sollte man sofort seine Quellen zu den entsprechenden neuen Aussagen sortieren. Diese kann man entweder als direktes Zitat, also wortwörtlich verwenden. Oder man gibt nur die Inhalte in eigenen Worten wieder – das nennt man indirektes Zitat. Aber auch dies muss gekennzeichnet werden!

Beispiel für ein direktes Zitat aus „Momo“:
„Aber die Kinder kamen noch aus einem anderen Grund so gern in das alte Amphitheater. Seit Momo da war, konnten sie so gut spielen wie nie zuvor. Es gab einfach keine langweiligen Augenblicke mehr. Das war nicht etwa deshalb so, weil Momo so gute Vorschläge machte. Nein, Momo war nur einfach da und spielte mit. Und eben dadurch – man weiß nicht wie – kamen den Kindern selbst die besten Ideen.“ (Ende, 2016: 23)

Beispiel für ein indirektes Zitat aus „Momo“:
Allein durch Momos Anwesenheit konnten sich die Kinder im Amphitheater auf einmal selbst ganz tolle und kurzweilige Spiele ausdenken. (Ende, 2016: 23)

Ihr seht, dass man innerhalb eines Textes oder auch als Fußnote (vergleiche Kapitel 4) die Angaben sehr stark kürzt, da man ja die lange Variante im Quellenverzeichnis am Schluss der Arbeit nachlesen kann. Die genaue Seitenzahl wird nach der Jahreszahl angegeben.
Hat man mehrere Autoren mit demselben Nachnamen, wird der Vorname beim Kurzzitat als Initiale hinzugenommen. Wenn man mehrere Werke desselben Autors zitiert, werden diese im Quellenverzeichnis von dem ältesten bis zum neuesten Werk geordnet und mit fortlaufenden Buchstaben a, b, c… gekennzeichnet, z.B. Ende, Michael (a) (2016): Momo. Thienemann, 15. Auflage, 301 S.

QUELLENANGABEN IN FUSSNOTEN
Quellenangaben nach Zitaten im Text können sehr unübersichtlich werden, wenn man Internetquellen wiedergibt. Daher ist es sinnvoll, alle Quellen kurz als Fußnote zu schreiben. Im Anschluss an das Zitat wird nur eine fortlaufende Nummer hochgestellt geschrieben. Dann macht man eine Fußnote (MSWord: Einfügen -> Fußzeile -> Fußzeile bearbeiten).

FAZIT
Wie du siehst, ist das Zitieren zwar für den Anfang ganz schön kompliziert – aber es ist auch kein Zauberwerk. Wenn du das korrekte Verwenden von Quellen einmal verinnerlicht hast, tust du dir bei Arbeiten in höheren Klassen, in der Ausbildung oder beim Schreiben eigener Texte später viel leichter.

Also: viel Erfolg & „take the challenge“!