Beiträge

Grundschule

Das Schulgeld unserer Grundschule beträgt 3.600,00 € jährlich, zzgl. Gebühren für Mensa und eventuelle Sonderaktivitäten nach Unterrichtsschluss.

Mit Abschluss des Schulvertrages ist der Schule ein Darlehensbetrag in Höhe von 1.800,00 € zu gewähren. Jede Familie kann jedoch entscheiden, dass dieser Betrag der Schule als Spende übertragen wird, andernfalls wird dieser nach vier Jahren zurückerstattet.
Das Schulgeld wird per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen: Einmal jährlich oder in zwölf Teilzahlungen.

Mensaservice

Monatspauschale für viertägige Mittagsverpflegung (Montag bis Donnerstag): 76,50 €
Monatspauschale für fünftägige Mittagsverpflegung (Montag bis Freitag): 95,50 €

Play&Learn Corner

Die Kosten werden per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen.

Monatliche Gebühren

Zusätzliche Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag von 15.45 bis 17.15

  • 1 Tag/Woche 40,00 €
  • 2 Tage/Woche 75,00 €,
  • 3 Tage/Woche 105,00 €
  • 4 Tage/Woche 135,00 €
  • 5 Tage/Woche 175,00 €

Zusätzliche monatliche Gebühren für Nachmittagsbetreuung am Freitag: Freitags nur während der Mensazeit (Kosten: 20,00 € monatlich)

Zahlungsmodalitäten

Das Schuljahr der Leonardo da Vinci Schule folgt dem bayerischen Gesetz und erstreckt sich vom 1. August bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Um eine entsprechende Anpassung zu gewährleisten, sind alle finanziellen Beiträge auf zwölf Monate verteilt. Dies gilt sowohl für das Schulgeld als auch für die Mensa-Gebühren, wobei die erste Rate jeweils im August fällig wird und die letzte im Juli des darauf folgenden Jahres.

Die Gebühren für Nachmittagsaktivitäten und die Kosten für die Musikkurse werden ebenfalls über den Zeitraum von September bis August abgerechnet. Diese zeitliche Abstimmung ermöglicht es den Eltern, ihre Entscheidungen bezüglich der Nebenschulaktivitäten bis zum Beginn des Schuljahres im September zu treffen.

Für neue Eltern der Grundschule ist zu beachten, dass die Beträge, wie oben beschrieben, auf das Schuljahr verteilt sind. Da diese Eltern bereits bei der Anmeldung die ersten beiden Raten (insgesamt 600€) überwiesen haben, erfolgt die erste Einzahlung im Oktober. Jedoch werden die Mensa-Gebühren bereits ab August eingezogen, ebenso wie das einmalige Darlehen in Höhe von 1.800,00€.

Geschwisterrabatt

Eine Ermäßigung von 15% auf das Schulgeld ist für die Kinder vorgesehen, deren Geschwister bereits unsere Schule besuchen.

Stipendien

Der Trägerverein BiDIBi e.V. sieht ein System von Stipendien vor, proportional zur Anzahl der Schüler, anhand von nachweisbaren finanziellen Schwierigkeiten und guten schulischen Leistungen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Elternbeiträge können derzeit gemäß der Regelungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgabe teilweise steuerlich abgesetzt werden und zwar in Höhe von 30 % des Schulgeldes. Gegebenenfalls können 2/3 der Kosten für die Betreuung vor und nach dem Unterricht als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich durch Ihren Steuerberater beraten, denn die LdV übernimmt für diese Informationen keine Gewähr.